Handreichung zur Wahl der Elternvertretungen 1. Wahl der Schulelternvertretungen in den Schularten Die Schulelternvertretung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Für die Wahl gelten § 22 und § 23 der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO). 2. Wahl der Kreiselternsprecher weiterlesen …
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