Pressespiegel vom 18. Juni 2012
Sylke Wolf | 18. Juni 2012 | 21:59 Uhr
Anerkennung für Altenburger Schülerprojekt
Altenburg. In Jena trafen sich Jugendliche aus allen Teilen Deutschlands, um an der 22. “Lernstatt Demokratie” teilzunehmen. Unter ihnen waren auch zwei Schülerinnen aus dem Altenburger Land. Der Grund: Beide hatten sich im Vorjahr auf der 2. Schülerkonferenz des Altenburger Landes engagiert.
Das Projekt, 2. Schülerkonferenz im Altenburger Land, nahm erfolgreich am “Wettbewerb Demokratisch Handeln” teil. Die “Lernstatt Demokratie” ist als krönender Abschluss des Wettbewerbs gedacht, dazu werden Schüler und Lehrer sowie Projektleiter eingeladen, deren Projekte als “herausra-gend” eingestuft werden. Für den bundesweiten Wettbewerb waren dieses Mal 301 Vorschläge eingegangen, 48 durften in Jena mitmachen.
Erfolg ist Anerkennung für die Schüler der Region
Die Einladung nach Jena war für die Schülerinnen Carolin Zöpel und Anelie Martin, die die Regelschule in Gößnitz be-suchen, eine willkommene Abwechslung. Für die Macher des Projekts, der Kreisjugendring Altenburger Land und der städ-tische Kinder- und Jugendtreff Abstellgleis, ist der Erfolg in dem bundesweiten Wettbewerb eine schöne Anerkennung. Die 2. Schülerkonferenz im Altenburger Land hatte im September 2011 stattgefunden. Unter dem Motto: “Schule, unser Lebensraum! Wir gestalten unsere Schule(n)” beschäftigten sich 35 Schülersprecher mit der Frage, wie der Schulalltag und die Schulgemeinschaft positiv gestaltet werden können. Die Ergebnisse der Konferenz wurden öffentlich präsentiert.
Diese Ergebnisse, aber auch die Art und Weise, in der die Konferenz durchgeführt wurde, wurden in Jena gelobt. “Be-merkenswert” sei unter anderem, dass die Schüler aus dem Altenburger Land die Konferenz mit organisierten, sie die auf der Konferenz entwickelten Ideen direkt in die Schulen trugen und sich gegenüber Politikern, Presse, Ämtern und Lehrern Gehör verschafften. Als Würdigung ihres Engagements und zur Erinnerung an die “Lernstatt Demokratie” gab es neben motivierenden Worten und Erfahrungen auch eine Anerkennungsurkunde.
Der “Wettbewerb Demokratisch Handeln” wird seit 1990 für alle allgemeinbildenden Schulen in Deutschland ausgeschrieben. Gesucht und unterstützt werden gelungene Beispiele für gelebte Demokratie in der Schule und darüber hinaus. Träger des Wettbewerbs ist der “Förderverein Demokratisch Handeln”.
18.06.12 / OTZ
Leserbrief: Die DDR und die Bildung
Jubelgesänge auf den Arbeiter- und Bauernstaat: Der hervorragenden Analyse von Herrn Sören Penner ist absolut nichts hinzu zu fügen. Er hat sogar noch etwas wichtiges vergessen, nämlich die ständige Indoktrination von der Krippe bis zur Uni. Ich habe sie selbst erlebt und die regelmäßigen Jubelgesänge auf Sozialismus und den Arbeiter- und Bauernstaat.
Natürlich, Herr Schneider, konnten Christen das Abitur ablegen, aber eben nicht alle, die wollten und das allein ist das Entscheidende. Entsprechend Ihrer Schlußfolgerungen müssen wir ja froh sein, das es die DDR-Bildung und Frau Honecker gegeben hat, sonst hätten wir heute keine Bundeskanzlerin.
Nur wie haben denn das ihre Vorgänger geschafft, ohne DDR-Schulbesuch? Herr Saitz (TA vom 06.06.) hat Recht, die Bildungsdebatte nimmt geradezu groteske und lächerliche Züge an. Was soll nach 22 Jahren das ständige und peinliche Hinterhergeheule nach der untergegangenen DDR? Die DDR-Bürger haben ihre Republik 1989/1990 selbst abgeschafft, sie wollten sie nicht mehr.
Die von den Bürgern am 18.03.1990 frei gewählte Volkskammer erklärte am 23.08.1990 um 02.51 Uhr den Beitritt der DDR zur BRD zum 03.10.1990 und setzte damit den Willen der Menschen um.
Den Tag der deutschen Einheit legte also die Volkskammer fest und besiegelte damit das Ende der “Größten DDR der Welt”. Schluß! Aus! Punkt! Es reicht wirklich.
Hartmut Reichmuth aus Gotha / 18.06.12 / TA
Leserbrief zu “Heute hat jeder Zugang zu Bildung” (TA, 12. Juni)
Unsere Leserin Elke Hildebrandt aus Weimar hatte keine Geldsorgen während ihres Studiums in der DDR. Davon und dass sie als heutzutage als Mutter von drei Kindern keine Nachhilfe bezahlten könnte, berichtet sie in ihrem Brief an die Redaktion der “Thüringer Allgemeine”.
Ohne eine Verfechterin der Ostalgie zu sein, möchte ich den Brief von Herrn Penner berichtigen: Ich bin Abi-Jahrgang 1984, und natürlich hatte ich Mitschüler, die bekennende Christen waren. Sie arbeiten heute in renommierten Berufen. Auch ich konnte mein Wunschstudium aufnehmen, ohne dass mein Vater Parteimitglied war. Und vor allem hatte ich keine Geldsorgen während des Studiums. Es gab ein Stipendium und die Arbeit nebenbei stand in gesundem Verhältnis zur eigentlichen Studienzeit.
Heute habe ich drei Kinder, von denen zwei das Gymnasium besuchen und einer die Grundschule. Der Schulbesuch meiner Tochter (9. Klasse) zum Beispiel hat bis jetzt in diesem Schuljahr mindestens 600 Euro zusätzlich gekostet, obwohl wir immer von einer Lernmittelfreiheit sprechen. Die Summe setzt sich zusammen aus der Anschaffung eines speziellen Rechners (Pflicht), Arbeitsheften, Theaterbesuchen, Literatur, Exkursionen und so weiter. Da spielen die intellektuellen Fähigkeiten eine untergeordnete Rolle. Trotzdem habe ich großes Glück, dass die Kinder bis heute noch keine Nachhilfelehrer benötigten, die könnte ich nicht bezahlen. Die beiden Älteren haben ein Instrument gelernt, für den Kleinen ist das nicht mehr drin. Sportverein ist möglich, weil sich die Kinder dort selbst sehr engagieren.
Wie wird es sein, wenn sie alle drei studieren? Werter Herr Penner, da geht’s nicht nur um die von ihnen angeführte Studiengebühr, sondern auch um Lehrmittel, Miete, lange Studienzeiten, Auslandsaufenthalte . . . Ich kenne keinen Studenten, der heute ohne Unterstützung der Eltern zügig durchs Studium kommt. Ich denke, dass von den meisten Eltern genug “finanzielle Anstrengungen für die Lebenschancen” der Kinder unternommen werden. Aber auch bei voll berufstätigen Eltern der so genannten Mittelschicht gibt es definitiv nicht die gleichen Möglichkeiten für alle Kinder. Das sollte bitte nicht verleugnet werden.
Elke Hildebrandt aus Weimar / 16.06.12 / TA
Lesermeinung zu “Bildung für alle – die ‘dafür’ waren
Die Kolumne “Bildung für alle – die ‘dafür’ waren” in der “Thüringer Allgemeine” vom 13. Juni veranlasste unseren Leser Johannes Beleites aus Neudietendorf dazu, einen Leserbrief an die Redaktion zu schreiben. Darin erinnert er an die Kategorie “verfolgte Schüler” in den Rehabilitierungsgesetzen.
Lieber Herr Goldberg, die richtigen Worte im richtigen Ton zur richtigen Zeit. Es war ja langsam nicht mehr auszuhalten mit dem Unsinn der Bildung-für-alle-in-der-DDR. Tatsächlich war die DDR ja, juristisch ausgedrückt, organisiert wie ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
So konnte man sich eben auch nicht einfach bei der nächsten EOS anmelden, sondern man musste einen Antrag stellen beim Rat des Kreises, Abteilung Volksbildung. Dort tagte dann eine ominöse Kommission und hob oder senkte den Daumen über die einzelnen Antragsteller. Gesetzt war, wer sich länger oder ganz lange zum Wehrdienst oder zur Stasi verpflichtete, abgelehnt wurde, wer allzu offen Widerspruch zum System erkennen ließ und dabei auch die gelegentlichen Loyalitätsrituale nicht widerspruchslos hinnehmen wollte: Am 1. Mai mitmarschieren, zu Pfingsten gegen NATO-Waffen demonstrieren, auch wenn hierzulande gerade überall Raketenstandorte ausgebaut wurden, am 7. Oktober das richtige Fähnchen in den Wind hängen, im Sportunterricht mit Handgranaten-Attrappen werfen, in die DSF und die GST eintreten, an der vormilitärischen Ausbildung teilnehmen, zur Wahl gehen. Wer selbst oder wessen Eltern das eine oder andere davon nicht absolvierten, brauchte schon gehöriges Glück. – Auch das ist eine wichtige Kategorie in der Diktatur.
In den heutigen Rehabilitierungsgesetzen gibt es nicht ohne Grund die Kategorie der verfolgten Schüler (§ 3 BerRehaG). Damit sind jene gemeint, denen es aus politischen Gründen verwehrt war, überhaupt erst die nötigen Voraussetzungen für ein Studium oder eine akademische Berufsausübung zu erlangen.
Die gesetzliche Berücksichtigung der Gruppe führt jedoch keineswegs zu einer adäquaten Entschädigung, haben viele Betroffene doch ihren ursprünglich angestrebten Berufsweg nie oder allenfalls erheblich später erreichen können. Diese Nachteile werden ihnen auch nach Austritt aus dem Berufsleben beim Rentenbezug erhalten bleiben und nicht durch Entschädigung ausgeglichen.
In den achtziger Jahren war die Situation etwas liberaler als in den fünfziger und sechziger Jahren; das oben geschilderte Prozedere beschreibt die Praxis der achtziger Jahre, konkrete Beispiele könnten genannt werden. Nochmals vielen Dank für Ihre knappe Klarstellung, vermutlich sollte man die Angelegenheit aber auch mal in einem ausführlicheren Artikel beleuchten.
Johannes Beleites aus Neudietendorf / 16.06.12 / TA
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