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	<title>Kommentare zu: Schulreform braucht tragende Basis – Anhörungsverfahren zu den Änderungen ist nötig.</title>
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	<description>Ein gemeinsamer Internetauftritt der Elternsprecher der Schulen im Freistaat Thüringen</description>
	<lastBuildDate>Tue, 14 Jun 2011 08:21:44 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Peggy Katzer</title>
		<link>http://lev-thueringen.de/2011/06/schulreform-braucht-tragende-basis-%e2%80%93-anhorungsverfahren-zu-den-anderungen-ist-notig/comment-page-1/#comment-1238</link>
		<dc:creator>Peggy Katzer</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jun 2011 08:21:44 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Ehemaliger,
grundsätzlich finde ich es sehr schade, dass Sie Kritik äußern möchten, somit Ihre demokratischen Rechte wahrnehmen, ohne Ihren Namen nennen zu wollen. Meinen kennen Sie doch auch.

Sie zitieren aus unserer PM: &quot;Sie schreiben: “So werden zukünftig die Schülersprecher einer Schule nicht mehr nur gewählt, sondern sie rücken nach oder werden gelost”. Das ist schlichtweg falsch!&quot;

Durch aufmerksames Lesen wäre Ihnen nicht entgangen, dass wir sehr wohl über gewählte Schülersprecher nach §11 schreiben (&quot;nicht mehr nur gewählt&quot;) und auch den §11 verstanden haben. Bisher war jedoch eine Nachwahl Pflicht, wenn der Vorgänger ausschied oder zurücktrat, was demokratisches Wählen zur Folge hatte. 

Jetzt schreibt §11 der SchulO vor: &quot;Scheidet ein Schülersprecher oder sein Stellvertreter aus dem Amt, so rücken die jeweiligen Ersatzpersonen in der Reihenfolge nach Absatz 3 Satz 3 als Schülersprecher oder Stellvertreter nach.&quot; 

Da ich mir sicher bin, dass Sie den Absatz 3 Satz 3 kennen, werden Sie sicher nachvollziehen können, was wir in unserer PM mit nachrücken oder losen meinen. Hier kritisieren wir die fehlende demokratische Nachwahl, denn so rücken vorher erfolglose Kandidaten auf einfache Weise nach. 

Die Direktwahl des Schülersprechers bzw. der Schülersprecherin als zusätzliches und frei wählbares demokratisches Mittel als solches kritisieren wir nicht. Im Gegenteil, wir sind erfreut, dass die Anregung der Landesschülervertretung, die Direktwahl mit einer Übergangsfrist einzuführen, vom TMBWK aufgenommen und umgesetzt wurde.

Also noch einmal zum Verständnis: die Landeselternvertretung kritisiert lediglich die Nachfolgerregelung der Direktwahl.

Ich hoffe, ich habe nunmehr Ihre Bedenken zerstreut und Sie können weiterhin bedenkenlos die TLZ lesen.

Mit besten Grüßen
Peggy Katzer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Ehemaliger,<br />
grundsätzlich finde ich es sehr schade, dass Sie Kritik äußern möchten, somit Ihre demokratischen Rechte wahrnehmen, ohne Ihren Namen nennen zu wollen. Meinen kennen Sie doch auch.</p>
<p>Sie zitieren aus unserer PM: &#8220;Sie schreiben: “So werden zukünftig die Schülersprecher einer Schule nicht mehr nur gewählt, sondern sie rücken nach oder werden gelost”. Das ist schlichtweg falsch!&#8221;</p>
<p>Durch aufmerksames Lesen wäre Ihnen nicht entgangen, dass wir sehr wohl über gewählte Schülersprecher nach §11 schreiben (&#8220;nicht mehr nur gewählt&#8221;) und auch den §11 verstanden haben. Bisher war jedoch eine Nachwahl Pflicht, wenn der Vorgänger ausschied oder zurücktrat, was demokratisches Wählen zur Folge hatte. </p>
<p>Jetzt schreibt §11 der SchulO vor: &#8220;Scheidet ein Schülersprecher oder sein Stellvertreter aus dem Amt, so rücken die jeweiligen Ersatzpersonen in der Reihenfolge nach Absatz 3 Satz 3 als Schülersprecher oder Stellvertreter nach.&#8221; </p>
<p>Da ich mir sicher bin, dass Sie den Absatz 3 Satz 3 kennen, werden Sie sicher nachvollziehen können, was wir in unserer PM mit nachrücken oder losen meinen. Hier kritisieren wir die fehlende demokratische Nachwahl, denn so rücken vorher erfolglose Kandidaten auf einfache Weise nach. </p>
<p>Die Direktwahl des Schülersprechers bzw. der Schülersprecherin als zusätzliches und frei wählbares demokratisches Mittel als solches kritisieren wir nicht. Im Gegenteil, wir sind erfreut, dass die Anregung der Landesschülervertretung, die Direktwahl mit einer Übergangsfrist einzuführen, vom TMBWK aufgenommen und umgesetzt wurde.</p>
<p>Also noch einmal zum Verständnis: die Landeselternvertretung kritisiert lediglich die Nachfolgerregelung der Direktwahl.</p>
<p>Ich hoffe, ich habe nunmehr Ihre Bedenken zerstreut und Sie können weiterhin bedenkenlos die TLZ lesen.</p>
<p>Mit besten Grüßen<br />
Peggy Katzer</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Ein ehemaliger Schüler</title>
		<link>http://lev-thueringen.de/2011/06/schulreform-braucht-tragende-basis-%e2%80%93-anhorungsverfahren-zu-den-anderungen-ist-notig/comment-page-1/#comment-1236</link>
		<dc:creator>Ein ehemaliger Schüler</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jun 2011 12:16:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://lev-thueringen.de/?p=4481#comment-1236</guid>
		<description>Sehr geehrte Frau Katzer,

man kann zur neuen Schulordnung ja stehen, wie man möchte. Dennoch ist es schade, dass Ihre LEV fehlerhafte Pressemitteilungen herausgibt und diese dann auch noch Bestandteil der TLZ werden. Worum es geht?
Sie schreiben: &quot;So werden zukünftig die Schülersprecher einer Schule nicht mehr nur gewählt, sondern sie rücken nach oder werden gelost&quot;. Das ist schlichtweg falsch! Meine Schule hat mehrere Schuljahre an einem sog. Schulversuch teilgenommen, der die Direktwahl des Schülersprechers erprobte.  Wir haben uns die Mühe gemacht, dass ALLE Schüler einer Schule ihren Schülersprecher wählen dürfen. Die bisherige Regelung sah nämlich nur vor, dass die gewählten Klassensprecher aus ihren Reihen einen Kandiaten finden und diesen dann auch wählen. Der Entwurf der neuen Thüringer Schulordnung - § 11 - nimmt die Erfahrungen des Schulversuches auf und regelt: &quot;Alle Schüler der Schule sind zu den Wahlen des Schülersprechers und seines Stellvertreters zugelassen&quot;. Ich verstehe deswegen wirklich nicht, wie Sie zu der Einschätzung kommen, dass hier in Zukunft eine Auslosung stattfinden wird...

Mit freundlichen Grüßen


ein ehemaliger Schüler</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Katzer,</p>
<p>man kann zur neuen Schulordnung ja stehen, wie man möchte. Dennoch ist es schade, dass Ihre LEV fehlerhafte Pressemitteilungen herausgibt und diese dann auch noch Bestandteil der TLZ werden. Worum es geht?<br />
Sie schreiben: &#8220;So werden zukünftig die Schülersprecher einer Schule nicht mehr nur gewählt, sondern sie rücken nach oder werden gelost&#8221;. Das ist schlichtweg falsch! Meine Schule hat mehrere Schuljahre an einem sog. Schulversuch teilgenommen, der die Direktwahl des Schülersprechers erprobte.  Wir haben uns die Mühe gemacht, dass ALLE Schüler einer Schule ihren Schülersprecher wählen dürfen. Die bisherige Regelung sah nämlich nur vor, dass die gewählten Klassensprecher aus ihren Reihen einen Kandiaten finden und diesen dann auch wählen. Der Entwurf der neuen Thüringer Schulordnung &#8211; § 11 &#8211; nimmt die Erfahrungen des Schulversuches auf und regelt: &#8220;Alle Schüler der Schule sind zu den Wahlen des Schülersprechers und seines Stellvertreters zugelassen&#8221;. Ich verstehe deswegen wirklich nicht, wie Sie zu der Einschätzung kommen, dass hier in Zukunft eine Auslosung stattfinden wird&#8230;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>ein ehemaliger Schüler</p>
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